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Abstimmung über die BVG-Reform

Autor : Marianna Buchs — Di,  02.07.2024

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde

Am 22. September 2024 wird über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) abgestimmt. Diese Reform wirkt sich direkt auf unsere Altersvorsorge aus und betrifft uns alle.

Dabei geht es um folgende Punkte:

1. Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6% (statt bisher 6.8%) und Übergangsrenten

Der Umwandlungssatz wird auf das vorhandene Altersguthaben angewandt und definiert damit die zu erwartende Altersrente. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Reduktion der Umwandlungssätze eine unüberwindbare Massnahme, um die finanzielle Stabilität der Pensions-
kassen nachhaltig zu gewährleisten. Für 15 Jahrgänge wird eine abfedernde Übergangslösung gewährt, alle anderen profitieren durch die tiefere Umverteilung von höheren Zinserträgen.


2. Harmonisierung der BVG-Minimum-Sparsätze auf 9/9/14/14 (statt bisher 7/10/15/18)

Bisher wurden die Sparsätze nach Alter ab 25-35, 35-45, 45-55 und 55-64/65 gestaffelt. Die Reform sieht hier eine Harmonisierung der Spar-
beiträge bei den Altersstufen vor, um die Job-Chancen auch im Alter aufrecht zu erhalten.


3. Reduktion der Eintrittsschwelle auf CHF 19'845 (statt bisher CHF 22'050) und des Koordinationsabzuges auf 20% vom AHV-Jahreslohn (statt bisher fix CHF 25'725)

Die Reform zielt darauf ab, die Vorsorge unserer Teilzeitbeschäftigten und Geringverdienenden zu stärken und gleichzeitig den reduzierten Umwandlungssatz über höher versicherte Gehälter auszugleichen. 


Wir alle haben die Verantwortung, unsere Zukunft mitzugestalten. Lassen Sie uns gemeinsam für eine starke Altersvorsorge einstehen. Ihre Stimme ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Inkrafttreten würde die Reform wahrscheinlich per 1. Januar 2026.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:


Sichere Grüsse

s'Tousure-Team