Autor : Marianna Buchs — Di, 02.07.2024
1. Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6% (statt bisher 6.8%) und Übergangsrenten
Der Umwandlungssatz wird auf das vorhandene Altersguthaben angewandt und definiert damit die zu erwartende Altersrente. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Reduktion der Umwandlungssätze eine unüberwindbare Massnahme, um die finanzielle Stabilität der Pensions-
kassen nachhaltig zu gewährleisten. Für 15 Jahrgänge wird eine abfedernde Übergangslösung gewährt, alle anderen profitieren durch die tiefere Umverteilung von höheren Zinserträgen.
2. Harmonisierung der BVG-Minimum-Sparsätze auf 9/9/14/14 (statt bisher 7/10/15/18)
Bisher wurden die Sparsätze nach Alter ab 25-35, 35-45, 45-55 und 55-64/65 gestaffelt. Die Reform sieht hier eine Harmonisierung der Spar-
beiträge bei den Altersstufen vor, um die Job-Chancen auch im Alter aufrecht zu erhalten.
3. Reduktion der Eintrittsschwelle auf CHF 19'845 (statt bisher CHF 22'050) und des Koordinationsabzuges auf 20% vom AHV-Jahreslohn (statt bisher fix CHF 25'725)
Die Reform zielt darauf ab, die Vorsorge unserer Teilzeitbeschäftigten und Geringverdienenden zu stärken und gleichzeitig den reduzierten Umwandlungssatz über höher versicherte Gehälter auszugleichen.
Sichere Grüsse
s'Tousure-Team