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Selbstunfall mit dem Auto – was nun?

Autor : Luana Perri — Di,  14.09.2021

 

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Selbst schuld! Nur eine Sekunde nicht aufgepasst, die Kollision war nicht mehr zu vermeiden. Wer zahlt den Autoschaden, wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben? Und wie verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall richtig? Das müssen Sie wissen.

Selbstunfall ohne Beteiligung von Dritten
Die Säule in der Garage war doch etwas näher als gedacht... Nun ist die Seitentür eingedrückt und zerkratzt. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie rundum abgedeckt. Diese zahlt die Schäden an Ihrem Auto auch bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Teilkasko-Versicherung deckt solche Kosten in der Regel nicht.

Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten zugefügt haben, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. Wichtig zu wissen: Ohne den Nachweis einer Motorhaftpflichtversicherung, darf Ihr Motorfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren.

Selbstunfall mit weiteren Beteiligten 

Beim Parkieren haben Sie das Auto Ihrer Nachbarin beschädigt. Ihre Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenker deckt die von Ihnen verursachte Schäden am Eigentum von Anderen – hier etwa die Schäden am Auto der Nachbarin. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese die Schäden an Ihrem Auto.


So verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall korrekt
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht? Behalten Sie einen kühlen Kopf. Halten Sie die Sicherheitsvorkehrungen ein – gerade, wenn auch Menschen zu Schaden gekommen sind:

  • Sichern Sie die Unfallstelle, schalten Sie im Strassenverkehr den Warnblinker ein und stellen Sie wenn möglich ein Warndreieck auf (mindestens 50m von der Unfallstelle, mindestens 100m auf der Autobahn)
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Wie viele Verletzte? Beteiligte Fahrzeuge? Läuft bei einem Fahrzeug Flüssigkeit aus? etc.
  • Rufen Sie bei Bedarf den Notruf an und leisten Sie erste Hilfe. Bringen Sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr!
  • Informieren Sie die Polizei
  • Dokumentieren Sie den Schaden und füllen Sie ein Unfallprotokoll aus
  • Anschliessend melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung

Kam es beim Verkehrsunfall nur zu einem einfachen Blechschaden, müssen Sie Notruf und Polizei nicht informieren. Es sei denn, ein Beteiligter besteht darauf. Falls der Geschädigte nicht in der Nähe oder erreichbar ist – etwa, wenn Sie ein parkiertes Auto beschädigt haben – müssen Sie sofort die Polizei informieren.

Erstellen Sie auf jeden Fall ein Unfallprotokoll. Sie sollten hierbei auf keinen Fall Ihre Schuld anerkennen. Die Schuldfrage wird von der Versicherung oder ggfs. durch ein Gericht geklärt.