touNEWS

COVID-19 hat positive Auswirkungen auf SUVA-Prämien!

Autor : Luana Perri — Mi,  07.07.2021


 

© suva - Diese wertvollen Informationen haben wir 1:1 von www.suva.ch übernommen

 

Die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr in vielen Branchen zu weniger Unfällen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultiert ein deutlicher Überschuss in der versicherungstechnischen Rechnung. Die Art der Erstattung dieser Überschüsse ist durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt: Sie erfolgt durch einen Abzug auf den Prämien für das Jahr 2022.

Die Höhe dieses Abzuges wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufs-
unfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb einer Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich.

Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie, wie in früheren Jahren, eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 % der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung gleich. Insgesamt entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 um 779 Mio. Franken.

Die Nettoprämien müssen das erwartete Schadenrisiko für das Jahr 2022 decken. Sie werden pro Risikogemeinschaft in Abhängigkeit ihrer spezifischen Risiko-
entwicklung festgelegt.

Schliesst man die Covid-19-Effekte aus, so veränderten sich die Heilkosten und Taggelder in den letzten Jahren insgesamt nur unwesentlich. Der technische Zinssatz, der für alle Unfallversicherer verbindlich ist, wird per 01.01.2022 von 1,5 % auf 1,0 % gesenkt. Die dadurch stark steigenden Kosten pro neu gesprochene Rente können in der BUV durch eine tiefere Anzahl an Neurenten weitgehend kompensiert werden, sodass insgesamt von einer stabilen Kostenentwicklung für 2022 ausgegangen werden kann.

In der NBUV ist die Risikoentwicklung weniger günstig. Die Anzahl der Neurenten sank nicht im gleichen Ausmass wie in der Berufsunfallversicherung, sodass die aufgrund des gesenkten technischen Zinses steigenden Kosten pro Neurente eine Anpassung der Nettoprämiensätze von durchschnittlich 3 % notwendig machen.