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Nationaler Garantiefonds Schweiz (NGF)

Autor : Luana Perri — Fr,  04.10.2019

Wurde Ihnen auch schon ein Sachschaden mit Fahrerflucht zugefügt?

Bei solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, den Schaden bei der jeweiligen Versicherung (Bsp. Motorfahrzeugversicherung) anzumelden, sofern eine Deckung (Bsp. Parkschaden oder Vollkasko) besteht.

Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungsgesellschaften bilden und betreiben gemeinsam den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF).

Die gesetzlichen Aufgaben des NGF bestehen in der Deckung von Schäden, die in der Schweiz und in Liechtenstein durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge und Anhänger verursacht werden. Gemäss Strassenverkehrs-
gesetz (SVG) muss jedoch eine Versicherungspflicht (Bsp. Motorfahrzeug-
haftpflicht) bestehen. Ebenfalls gedeckt wird die Haftung für Schäden, die durch Radfahrer oder Halter von fahrzeugähnlichen Geräten verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Schädiger nicht ermittelt werden kann, der Schaden weder vom Schädiger noch von einer Haftpflichtversicherung, noch von einer für ihn verantwortlichen Person oder einer anderen Versicherung gedeckt werden kann.

 

Beispiel:

Parkschäden am Fahrzeug oder sonstige Sachschäden
(Bsp. Kandelaber/Strassenbeleuchtung), bei welchem der Schädiger Fahrerflucht begeht

 

Der Selbstbehalt beträgt CHF 1‘000.

 

Schadenmeldungen können unter folgendem Link erfasst werden: Online Schadenanzeige NGF