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Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein

Autor : Luana Perri — Mo,  19.05.2025

Wir informieren Sie über eine wichtige Änderung in der privaten Vorsorge Säule 3a.

In der Vergangenheit haben Erwerbstätige keine oder nicht die maximalen Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge Säule 3a einbezahlt. Mit einem Beschluss vom 6. November 2024 hat nun der Bundesrat den Weg geöffnet, diese Zahlungen auch nachträglich zu leisten. Diese Änderung der Verordnung ist per 1.1.2025 in Kraft getreten und bietet nun den Schweizer Erwerbstätigen eine erweiterte Möglichkeit zur Altersvorsorge und steuermindernden Einkäufen.

Hier gelangen Sie zum offiziellen Bericht: www.bsv.admin.ch

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